Wohngebäude – Energieausweis und energetische Bewertung durch Lenergie

Energieausweis für Ihr Wohngebäude

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – welcher ist der richtige?

  • Verbrauchs- und Bedarfsausweise für Wohngebäude
  • Persönliche Beratung
  • Fachgerechte Aufnahme der Gebäudedaten
  • Gebäudeenergieberater (HWK) & Energieeffizienz-Experte

Sie möchten Ihr Haus verkaufen oder vermieten und benötigen einen Energieausweis? Oder möchten Sie die energetische Qualität Ihrer Immobilie nachvollziehbar dokumentieren?

Ich erstelle Energieausweise für Wohngebäude und kläre mit Ihnen, welche Art von Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich und geeignet ist. Je nach Gebäude und den gesetzlichen Voraussetzungen kommt ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis infrage.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis beschreibt die energetische Qualität eines Gebäudes und macht dessen Energieeffizienz anhand festgelegter Kennwerte sichtbar. Er enthält unter anderem Angaben zum energetischen Zustand des Gebäudes, zu den wesentlichen Energieträgern sowie eine Einordnung in eine Energieeffizienzklasse.

Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Wohngebäudes beziehungsweise einer Wohnung kann ein gültiger Energieausweis erforderlich sein. Kauf- oder Mietinteressenten erhalten damit die Möglichkeit, die energetische Qualität einer Immobilie besser einzuschätzen.

Grundsätzlich wird zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis unterschieden. Beide erfüllen denselben grundsätzlichen Zweck, die Ermittlung der Kennwerte erfolgt jedoch auf unterschiedliche Weise.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlich erfassten Energieverbrauch des Gebäudes. Grundlage sind die Verbrauchsdaten mehrerer aufeinanderfolgender Abrechnungszeiträume.

Da der tatsächliche Energieverbrauch auch vom Heiz- und Nutzungsverhalten der Bewohner beeinflusst wird, sagt der Verbrauchsausweis nicht ausschließlich etwas über die energetische Qualität des Gebäudes selbst aus.

  • basiert auf tatsächlichen Verbrauchsdaten
  • vergleichsweise geringer Erfassungsaufwand
  • vom Nutzungs- und Heizverhalten der Bewohner beeinflusst
  • nicht für jedes Gebäude zulässig

Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes rechnerisch ermittelt. Dafür werden unter anderem die Gebäudehülle und die vorhandene Anlagentechnik betrachtet – beispielsweise Außenwände, Dach, Fenster, Heizung und Warmwasserbereitung.

Die Berechnung erfolgt unter standardisierten Bedingungen. Dadurch ist das Ergebnis weitgehend unabhängig davon, wie die bisherigen Bewohner geheizt oder das Gebäude genutzt haben.

  • Bewertung auf Grundlage der Gebäudeeigenschaften
  • Gebäudehülle und Anlagentechnik werden berücksichtigt
  • weitgehend unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten
  • ermöglicht eine detailliertere energetische Beurteilung des Gebäudes

Welcher Energieausweis für Ihr Gebäude infrage kommt, hängt unter anderem von Gebäudeart, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und dem energetischen Zustand ab.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – welchen benötige ich?

Ob für Ihr Wohngebäude ein Bedarfsausweis erforderlich ist oder ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden kann, hängt insbesondere vom Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten und dem energetischen Zustand des Gebäudes ab.

Nicht in jedem Fall besteht freie Wahl zwischen beiden Varianten. Vor der Erstellung prüfe ich deshalb, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude zulässig und geeignet ist.

Wann ist ein Bedarfsausweis erforderlich?

Bei bestehenden Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist bei Verkauf oder Neuvermietung grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich.

Eine Ausnahme besteht, wenn das Gebäude bereits bei seiner Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt hat oder durch spätere Änderungen mindestens auf dieses energetische Niveau gebracht wurde. In diesem Fall kann unter den entsprechenden Voraussetzungen auch ein Verbrauchsausweis infrage kommen.

Wann kann ein Verbrauchsausweis infrage kommen?

Bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen besteht die oben genannte Einschränkung für ältere Gebäude nicht. Auch bei jüngeren Wohngebäuden kann – abhängig vom konkreten Fall – ein Verbrauchsausweis möglich sein.

Voraussetzung für einen Verbrauchsausweis sind außerdem geeignete Verbrauchsdaten. Für die Berechnung werden grundsätzlich Daten aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten benötigt.

Neubau

Für einen neu errichteten Wohnungsbau ist ein Energiebedarfsausweis auf Grundlage der energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes auszustellen.

Welcher Energieausweis kommt für mein Gebäude infrage?

Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen und Bauantrag vor dem 01.11.1977
Grundsätzlich ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn das Gebäude bereits bei Fertigstellung oder durch spätere Modernisierung mindestens das energetische Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.

Wohngebäude mit Bauantrag ab dem 01.11.1977
Je nach den Voraussetzungen des Gebäudes kann ein Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis infrage kommen.

Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohnungen
Auch hier kann grundsätzlich ein Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis infrage kommen. Für einen Verbrauchsausweis müssen geeignete Verbrauchsdaten vorliegen.

Sie sind unsicher, welchen Energieausweis Sie benötigen?
Teilen Sie mir einfach das Baujahr, die Anzahl der Wohneinheiten und den Anlass für den Energieausweis mit. Ich prüfe, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude infrage kommt.

So läuft die Erstellung Ihres Energieausweises ab

Von der ersten Anfrage bis zum fertigen Energieausweis begleite ich Sie persönlich durch den gesamten Ablauf. Welche Angaben und Unterlagen benötigt werden, hängt unter anderem davon ab, ob für Ihr Gebäude ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellt wird.

  1. Anfrage und erste Prüfung
    Sie senden mir die wichtigsten Angaben zu Ihrem Gebäude – insbesondere Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und den Anlass für den Energieausweis. Anschließend prüfe ich, welche Art von Energieausweis für Ihr Gebäude infrage kommt.
     
  2. Unterlagen und Gebäudedaten
    Gemeinsam klären wir, welche Unterlagen und Angaben für die Erstellung benötigt werden. Dazu können beispielsweise Baupläne, Angaben zu Bauteilen und Modernisierungen, Informationen zur Heizungsanlage oder – beim Verbrauchsausweis – entsprechende Verbrauchsdaten gehören.
     
  3. Gebäudeaufnahme und Prüfung
    Die für den Energieausweis erforderlichen Gebäudedaten werden erfasst und geprüft. Je nach Art des Energieausweises und den vorhandenen Unterlagen kann hierzu auch eine Aufnahme des Gebäudes vor Ort erforderlich oder sinnvoll sein.
     
  4. Berechnung und Erstellung
    Auf Grundlage der geprüften Daten erstelle ich den Energieausweis nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Dabei werden je nach Ausweisart der berechnete Energiebedarf oder der erfasste Energieverbrauch sowie die weiteren erforderlichen Gebäudedaten berücksichtigt.
     
  5. Fertiger Energieausweis
    Nach Fertigstellung erhalten Sie den Energieausweis mit den entsprechenden Kennwerten und der Energieeffizienzklasse Ihres Wohngebäudes. Bei bestehenden Gebäuden enthält der Energieausweis außerdem Modernisierungsempfehlungen, sofern entsprechende Maßnahmen möglich sind.

Noch nicht alle Unterlagen vorhanden?
Kein Problem. Im ersten Schritt klären wir gemeinsam, welche Angaben und Unterlagen für Ihr Gebäude tatsächlich benötigt werden.

Welche Unterlagen werden für einen Energieausweis benötigt?

Welche Unterlagen und Angaben für die Erstellung benötigt werden, hängt davon ab, ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis erstellt wird. Nicht alle Unterlagen müssen bereits bei der ersten Anfrage vollständig vorliegen. Gemeinsam klären wir, welche Informationen für Ihr Gebäude erforderlich sind.

Unterlagen für einen Verbrauchsausweis

Für einen Verbrauchsausweis werden insbesondere Angaben zum Gebäude sowie die Energieverbrauchsdaten aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten benötigt.

Soweit vorhanden, sollten Sie bereithalten:

  • Baujahr des Gebäudes
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Angaben zur Gebäudenutzfläche bzw. vorhandene Flächenangaben
  • Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchsdaten für mindestens 36 zusammenhängende Monate
  • Angaben zum verwendeten Energieträger
  • Informationen zur Heizungs- und Warmwasserbereitung
  • Angaben zu Leerständen innerhalb des betrachteten Zeitraums
  • Informationen zu wesentlichen energetischen Modernisierungen

Unterlagen für einen Bedarfsausweis

Für einen Bedarfsausweis werden detailliertere Angaben zum Gebäude benötigt, da der Energiebedarf anhand der energetischen Eigenschaften der Gebäudehülle und der Anlagentechnik berechnet wird.

Hilfreich sind insbesondere:

  • Grundrisse, Schnitte und Gebäudeansichten
  • Baujahr und Angaben zu späteren An- oder Umbauten
  • Angaben zum Aufbau von Außenwänden, Dach und weiteren Bauteilen, soweit bekannt
  • Informationen zu bereits ausgeführten Dämmmaßnahmen
  • Angaben zu Fenstern und Außentüren
  • Unterlagen bzw. technische Angaben zur Heizungsanlage
  • Informationen zur Warmwasserbereitung
  • Unterlagen zu bereits durchgeführten energetischen Modernisierungen

Was ist, wenn Bauunterlagen fehlen?

Gerade bei älteren Wohngebäuden sind Bauunterlagen nicht immer vollständig vorhanden. Das bedeutet nicht automatisch, dass kein Energieausweis erstellt werden kann.

Im Erstgespräch klären wir, welche Unterlagen vorhanden sind und welche Gebäudedaten noch benötigt werden. Je nach Ausgangssituation können fehlende Informationen beispielsweise anhand vorhandener Unterlagen, einer Gebäudeaufnahme oder anderer geeigneter Nachweise ergänzt werden.

 

Sie müssen vor Ihrer ersten Anfrage noch nicht alle Unterlagen zusammensuchen. Teilen Sie mir zunächst die Adresse, das ungefähre Baujahr, die Anzahl der Wohneinheiten und den Anlass für den Energieausweis mit. Anschließend klären wir gemeinsam die nächsten Schritte.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis hängen von der Art des Energieausweises und dem erforderlichen Aufwand ab. Ein Verbrauchsausweis benötigt in der Regel weniger Gebäudedaten als ein Bedarfsausweis, bei dem die energetischen Eigenschaften des Gebäudes detaillierter erfasst und bewertet werden.

Entscheidend sind unter anderem die Größe und Komplexität des Gebäudes, die Anzahl der Wohneinheiten, die vorhandenen Unterlagen sowie der Aufwand für die Erfassung und Prüfung der erforderlichen Gebäudedaten.

Nach einer ersten Prüfung Ihrer Angaben kann ich einschätzen, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude infrage kommt und welcher Aufwand für die Erstellung zu erwarten ist. Sie erhalten anschließend ein individuelles Angebot.

Wovon hängen die Kosten ab?

  • Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
  • Größe und Art des Wohngebäudes
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Umfang und Qualität der vorhandenen Unterlagen
  • erforderliche Erfassung zusätzlicher Gebäudedaten
  • individueller Bearbeitungsaufwand

Erst anfragen – dann Unterlagen klären

Für eine erste Anfrage benötigen Sie noch keine vollständige Sammlung aller Bauunterlagen. Angaben zu Gebäudeadresse, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und dem Anlass für den Energieausweis reichen zunächst aus.

Anschließend klären wir gemeinsam, welche weiteren Informationen und Unterlagen benötigt werden.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Ein Energieausweis wird insbesondere dann benötigt, wenn ein Wohngebäude oder eine Wohnung verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast werden soll und noch kein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt.

Auch bei einem Neubau ist nach Fertigstellung ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

Energieausweis beim Verkauf

Soll eine Immobilie verkauft werden, muss ein gültiger Energieausweis grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Findet keine Besichtigung statt, muss er dem potenziellen Käufer unverzüglich vorgelegt werden – spätestens auf dessen Verlangen.

Nach Abschluss des Kaufvertrags ist dem Käufer der Energieausweis oder eine Kopie zu übergeben.

Energieausweis bei Vermietung

Auch bei einer Neuvermietung muss ein vorhandener Energieausweis potenziellen Mietern entsprechend zugänglich gemacht werden. Nach Abschluss des Mietvertrags ist der Energieausweis beziehungsweise eine Kopie an den neuen Mieter zu übergeben.

Angaben in Immobilienanzeigen

Liegt bei der Veröffentlichung einer kommerziellen Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen bestimmte Angaben daraus in der Anzeige enthalten sein. Dazu gehören bei Wohngebäuden unter anderem die Art des Energieausweises, der Endenergiebedarf beziehungsweise Endenergieverbrauch, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse.

Gibt es Ausnahmen?

Nicht für jedes Gebäude gelten die Energieausweis-Pflichten gleichermaßen. Ausnahmen bestehen beispielsweise für kleine Gebäude; auch für Baudenkmäler gelten besondere Regelungen. Ob in Ihrem konkreten Fall ein Energieausweis erforderlich ist, sollte deshalb im Einzelfall geprüft werden.

 

Sie verkaufen oder vermieten eine Immobilie und sind unsicher, ob Sie einen Energieausweis benötigen?
Teilen Sie mir kurz die wichtigsten Angaben zum Gebäude und den Anlass mit. Ich prüfe, welcher Energieausweis für Ihr Wohngebäude infrage kommt.

Persönliche und unabhängige Energieberatung in Halle (Westf.), Bielefeld, Kreis Gütersloh, Herford und Umgebung.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Das gilt sowohl für den Bedarfsausweis als auch für den Verbrauchsausweis.

Nach Ablauf der zehn Jahre muss nicht automatisch ein neuer Energieausweis erstellt werden. Ein neuer Ausweis wird insbesondere dann relevant, wenn wieder eine gesetzliche Pflicht zur Vorlage besteht – beispielsweise bei einem Verkauf oder einer Neuvermietung.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Energieausweis auch vor Ablauf der zehn Jahre seine Gültigkeit verlieren, wenn am Gebäude Änderungen vorgenommen werden und aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ein neuer Energieausweis auszustellen ist.

Wo finde ich die Gültigkeitsdauer?

Das Ablaufdatum ist direkt im Energieausweis angegeben. So lässt sich schnell feststellen, ob ein vorhandener Energieausweis noch gültig ist.

Was passiert nach einer energetischen Sanierung?

Wurde ein Gebäude energetisch modernisiert, kann ein vorhandener Energieausweis den verbesserten energetischen Zustand möglicherweise nicht mehr zutreffend widerspiegeln. Ob aufgrund der durchgeführten Maßnahmen ein neuer Energieausweis erforderlich ist, hängt vom konkreten Fall ab.

Gerne prüfe ich anhand des vorhandenen Energieausweises und der durchgeführten Maßnahmen, ob eine Neuerstellung erforderlich oder sinnvoll ist.

Energieausweis für Ihr Wohngebäude anfragen

Sie benötigen einen Energieausweis für den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie oder möchten klären, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude infrage kommt?

Gerne prüfe ich die Ausgangssituation Ihres Wohngebäudes und kläre mit Ihnen, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude infrage kommt.

Für eine erste Anfrage benötige ich:

  • Adresse bzw. Standort des Gebäudes
  • ungefähres Baujahr
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Anlass für den Energieausweis, z. B. Verkauf oder Vermietung
  • vorhandenen Energieausweis, falls bereits einer besteht

Sie müssen noch nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen haben. Im ersten Gespräch klären wir gemeinsam, welche Angaben und Unterlagen für die Erstellung benötigt werden.

Persönliche und unabhängige Energieberatung in Halle (Westf.), Bielefeld, Kreis Gütersloh, Herford und Umgebung.

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